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D&O-Versicherung: Extra-Schutz für Geschäftsführer und Manager (Erklärvideo 2022) - YouTube
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Geschäftsführer, leitende Angestellte
oder Vorstandsvorsitzende haben
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ohnehin schon eine sehr
verantwortungsvolle Position. Dazu kommt
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das hohe Risiko, dass durch ihre
Entscheidungen finanzielle Schäden
[12]
entstehen. Mit einer D&O-Versicherung schützen Unternehmen ihre
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leitenden Angestellten gegen
Haftungsrisiken, die in Verbindung mit
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der Tätigkeit entstehen, zum Beispiel als
Geschäftsführer einer GmbH.
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Das Kürzel D&O steht für Directors
and Officers und zeigt, worum es bei der
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D&O-Versicherung geht: Es geht um
die Absicherung von Risiken der
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persönlichen Haftung von leitenden
Angestellten eines Unternehmens, wie zum
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Beispiel von einer GmbH oder AG. Zu
diesen leitenden Angestellten gehören
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zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder,
[55]
Aufsichtsratmitglieder und Manager. Die
D&O-Versicherung ist eine
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existenzielle Absicherung, denn ohne
entsprechende Absicherung müssten
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leitende Angestellte gegebenenfalls mit
ihrem gesamten Privatvermögen haften.
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Normalerweise sind Schäden durch die
Mitarbeiter eines Unternehmens über die
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Haftpflicht dieses Unternehmens, der sogenannten
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Betriebshaftpflicht abgesichert. Für Schäden, die zum Beispiel von
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Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsräten
durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
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oder bei Fehlentscheidungen entstehen,
können diese Personen persönlich haftbar
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gemacht werden. Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel.
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Versichert ist die operative Tätigkeit,
die in unmittelbaren Zusammenhang mit
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der jeweiligen Stellung des Organmitglieds steht, einschließlich mündlicher
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oder schriftlicher Äußerungen. Eine D&O-Versicherung sorgt für die Prüfung
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aller Schadensersatzforderungen auf
Berechtigung und wehrt unberechtigte
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Ansprüche ab - gegebenenfalls auch vor
Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen
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übernimmt die Versicherung die
Schadensregulierung. Weitere Leistungen
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können sein: die Verteidigung gegen
Abmahnung, Abberufung oder Kündigung, die
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Unterstützung bei Straf- und
Ordnungswidrigkeiten, die Kostenübernahme
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von außergerichtlichen Streitigkeiten
und eine Gehaltsfortzahlung bis zur
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festgelegten Obergrenze.
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Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen
leistet die D&O-Versicherung
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grundsätzlich nicht. Ebenfalls
ausgeschlossen sind Schäden, die wegen
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mangelnder Eignung oder Kenntnisse des
Betreffenden verursacht wurden. In
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anderen Fällen ist der
Versicherungsschutz durch bestimmte
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Klauseln häufig eingeschränkt. Beispiele,
wann kein Versicherungsschutz besteht,
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wären zum Beispiel Bußgelder und Entschädigung mit Strafcharakter. Kein
[165]
Versicherungsschutz wird für
Versicherungsfälle bei Vertragsstrafen,
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Bußgeldern oder Geldstrafen gewährt. Es
wird ebenfalls kein Versicherungsschutz
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für Ansprüche aufgrund von bereits
bestehenden Streitigkeiten oder
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Ermittlungsverfahren gewährt. Achten Sie
auch auf die Klausel "Ausschluss der
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Rückwärtsdeckung". Ist keine Rückwärtsdeckung vorgesehen, leistet die
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Versicherung nur bei Schäden, die erst
nach Vertragsabschluss verursacht wurden.
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Die Kosten einer D&O-Versicherung
hängen überwiegend vom jeweiligen zu
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versichernden Risiko ab. Diese
Risikoeinschätzung erfolgt bei den
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Versicherern mit Hilfe von bestimmten
Kriterien. Dazu gehören vor allem 4
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Faktoren: die Unternehmensgröße, die
Branche des Unternehmens, die Anzahl der
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Mandate sowie die Höhe der
Versicherungssumme. Bei Großunternehmen
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ist zum Beispiel der mögliche Schaden
wesentlich höher, als bei einem
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mittelständischen Betrieb. Bestimmte
Branchen sind risikoreicher als andere.
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Für diese Branchen bieten die Versicherer
Versicherungsschutz gegen einen erhöhten
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Beitrag an. Je höher die Versicherungssumme und je
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größer die Zahl der versicherten Mandate,
desto höher sind die Kosten für die
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D&O-Versicherung. Als Mandat wird
dabei die Tätigkeit als Geschäftsführer,
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Vorstand oder Aufsichtsrat verstanden.
Die versicherte Person kann aber auch
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mehrere Mandate ausüben. Dann ist der Versicherungsumfang größer
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als bei einem einzelnen Mandat und die
Prämie entsprechend höher. Zusätzlich
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können aber auch die gewünschten
Zusatzleistungen den Beitrag
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beeinflussen.
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Seit 2009 ist bei der D&O-Versicherung
für Vorstände von bestimmten
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Gesellschaftsformen die
Selbstbeteiligung gesetzlich geregelt.
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Demnach muss sie mindestens 10%
der Schadenshöhe betragen, darf jedoch
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das 8-fache der jährlichen
Vorstandsvergütung nicht überschreiten.
[281]
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung.
[287]
Auch unabhängig von solchen gesetzlichen Vorgaben sind Selbstbehalte bei der D&O-Versicherung
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üblich. Dabei gilt das Prinzip: Je höher der Selbstbehalt,
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desto geringer der Beitrag.
[301]
D&O-Versicherungen sind kein
standardisiertes Produkt. Das bedeutet,
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dass der Versicherungsschutz stets auf
die Bedingungen des jeweiligen
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Unternehmens angepasst wird. Was und wann die Versicherung leistet,
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hängt dabei wesentlich von den
Vertragsbedingungen ab. Auf die folgenden
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Punkte sollten Sie unbedingt achten: Die
Rückwärtsdeckung. Hier besteht
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Versicherungsschutz für die vor
Vertragsabschluss begangenen
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Pflichtverletzungen. Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung bis zum Abschluss
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des D&O-Vertrags der versicherten
Person nicht bekannt war.
[333]
Diese Leistung ist bei vielen D&O-Versicherungen enthalten. Jedoch fallen
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die entsprechenden Klauseln
unterschiedlich aus. Manchmal ist auch
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gar keine Rückwärtsdeckung enthalten. Achten Sie weiterhin auf Nach-
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meldefristen. Ein typisches Problem bei
D&O-Versicherungen: Zwischen der
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Verursachung eines Schadens und der
Geltendmachung von
[352]
Schadensersatzansprüchen liegt oft eine
sehr lange Zeitspanne. Nicht selten
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treten Versicherungsschäden erst nach
Versicherungsablauf auf. Bei Nach-
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meldefristen kann ein
Versicherungsschaden auch noch bestimmte
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Zeit nach Ende des Versicherungsschutzes gemeldet werden.
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Übliche Fristen liegen zwischen 6
Monaten und 3 Jahren. Und zuletzt der
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Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle im Vertrag
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genannten Personengruppen und gilt in
der Regel nicht nur für Funktionen im
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jeweiligen Unternehmen, sondern auch in
Tochtergesellschaften. Wenn Sie auch in
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externen Unternehmen tätig sind, kommt es auf die jeweilige Versicherung an.
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Zudem gilt der Versicherungsschutz auch
weltweit, jedoch schließen einige
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Versicherer bestimmte Regionen wie etwa USA oder Kanada aus. Ein Hinweis zum
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Schluss: Die D&O-Versicherung ist keineswegs ein Versicherungsschutz
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nur für Goßunternehmen. Auch in mittelständischen Unternehmen,
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die nicht inhabergeführt sind, kann eine
solche Versicherung Sinn machen.
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Geschäftsführer und gegebenenfalls
Aufsichtsräte können so wirksam gegen
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Haftungsrisiken aus ihrer Tätigkeit
abgesichert werden.
[423]
Im Verhältnis zu möglichen Schäden sind
die Kosten eines solchen
[427]
Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.
[435]
Haben Sie Fragen, dann schreiben Sie uns sehr gern
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eine E-Mail oder schreiben Sie direkt in
die Kommentare.
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Bei ausführlichen Beratungen rufen Sie
uns sehr gern an. Über unser 3-Ebenen-
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Modell werden Sie immer perfekt abgeholt. Die erste Ebene ist das Serviceteam, die
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zweite Ebene sind die Fachberater und
die dritte Ebene sind dann Fachberater
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zu unterschiedlichen anderen Themen.
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