D&O-Versicherung: Extra-Schutz für Geschäftsführer und Manager (Erklärvideo 2022) - YouTube

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Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstandsvorsitzende haben
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ohnehin schon eine sehr verantwortungsvolle Position. Dazu kommt
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das hohe Risiko, dass durch ihre Entscheidungen finanzielle Schäden
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entstehen. Mit einer D&O-Versicherung schützen Unternehmen ihre
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leitenden Angestellten gegen Haftungsrisiken, die in Verbindung mit
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der Tätigkeit entstehen, zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH.
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Das Kürzel D&O steht für Directors and Officers und zeigt, worum es bei der
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D&O-Versicherung geht: Es geht um die Absicherung von Risiken der
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persönlichen Haftung von leitenden Angestellten eines Unternehmens, wie zum
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Beispiel von einer GmbH oder AG. Zu diesen leitenden Angestellten gehören
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zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder,
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Aufsichtsratmitglieder und Manager. Die D&O-Versicherung ist eine
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existenzielle Absicherung, denn ohne entsprechende Absicherung müssten
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leitende Angestellte gegebenenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
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Normalerweise sind Schäden durch die Mitarbeiter eines Unternehmens über die
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Haftpflicht dieses Unternehmens, der sogenannten
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Betriebshaftpflicht abgesichert. Für Schäden, die zum Beispiel von
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Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsräten durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
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oder bei Fehlentscheidungen entstehen, können diese Personen persönlich haftbar
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gemacht werden. Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel.
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Versichert ist die operative Tätigkeit, die in unmittelbaren Zusammenhang mit
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der jeweiligen Stellung des Organmitglieds steht, einschließlich mündlicher
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oder schriftlicher Äußerungen. Eine D&O-Versicherung sorgt für die Prüfung
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aller Schadensersatzforderungen auf Berechtigung und wehrt unberechtigte
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Ansprüche ab - gegebenenfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen
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übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung. Weitere Leistungen
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können sein: die Verteidigung gegen Abmahnung, Abberufung oder Kündigung, die
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Unterstützung bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten, die Kostenübernahme
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von außergerichtlichen Streitigkeiten und eine Gehaltsfortzahlung bis zur
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festgelegten Obergrenze.
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Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen leistet die D&O-Versicherung
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grundsätzlich nicht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die wegen
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mangelnder Eignung oder Kenntnisse des Betreffenden verursacht wurden. In
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anderen Fällen ist der Versicherungsschutz durch bestimmte
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Klauseln häufig eingeschränkt. Beispiele, wann kein Versicherungsschutz besteht,
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wären zum Beispiel Bußgelder und Entschädigung mit Strafcharakter. Kein
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Versicherungsschutz wird für Versicherungsfälle bei Vertragsstrafen,
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Bußgeldern oder Geldstrafen gewährt. Es wird ebenfalls kein Versicherungsschutz
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für Ansprüche aufgrund von bereits bestehenden Streitigkeiten oder
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Ermittlungsverfahren gewährt. Achten Sie auch auf die Klausel "Ausschluss der
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Rückwärtsdeckung". Ist keine Rückwärtsdeckung vorgesehen, leistet die
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Versicherung nur bei Schäden, die erst nach Vertragsabschluss verursacht wurden.
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Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen überwiegend vom jeweiligen zu
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versichernden Risiko ab. Diese Risikoeinschätzung erfolgt bei den
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Versicherern mit Hilfe von bestimmten Kriterien. Dazu gehören vor allem 4
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Faktoren: die Unternehmensgröße, die Branche des Unternehmens, die Anzahl der
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Mandate sowie die Höhe der Versicherungssumme. Bei Großunternehmen
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ist zum Beispiel der mögliche Schaden wesentlich höher, als bei einem
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mittelständischen Betrieb. Bestimmte Branchen sind risikoreicher als andere.
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Für diese Branchen bieten die Versicherer Versicherungsschutz gegen einen erhöhten
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Beitrag an. Je höher die Versicherungssumme und je
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größer die Zahl der versicherten Mandate, desto höher sind die Kosten für die
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D&O-Versicherung. Als Mandat wird dabei die Tätigkeit als Geschäftsführer,
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Vorstand oder Aufsichtsrat verstanden. Die versicherte Person kann aber auch
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mehrere Mandate ausüben. Dann ist der Versicherungsumfang größer
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als bei einem einzelnen Mandat und die Prämie entsprechend höher. Zusätzlich
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können aber auch die gewünschten Zusatzleistungen den Beitrag
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beeinflussen.
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Seit 2009 ist bei der D&O-Versicherung für Vorstände von bestimmten
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Gesellschaftsformen die Selbstbeteiligung gesetzlich geregelt.
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Demnach muss sie mindestens 10% der Schadenshöhe betragen, darf jedoch
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das 8-fache der jährlichen Vorstandsvergütung nicht überschreiten.
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Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung.
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Auch unabhängig von solchen gesetzlichen Vorgaben sind Selbstbehalte bei der D&O-Versicherung
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üblich. Dabei gilt das Prinzip: Je höher der Selbstbehalt,
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desto geringer der Beitrag.
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D&O-Versicherungen sind kein standardisiertes Produkt. Das bedeutet,
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dass der Versicherungsschutz stets auf die Bedingungen des jeweiligen
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Unternehmens angepasst wird. Was und wann die Versicherung leistet,
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hängt dabei wesentlich von den Vertragsbedingungen ab. Auf die folgenden
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Punkte sollten Sie unbedingt achten: Die Rückwärtsdeckung. Hier besteht
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Versicherungsschutz für die vor Vertragsabschluss begangenen
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Pflichtverletzungen. Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung bis zum Abschluss
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des D&O-Vertrags der versicherten Person nicht bekannt war.
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Diese Leistung ist bei vielen D&O-Versicherungen enthalten. Jedoch fallen
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die entsprechenden Klauseln unterschiedlich aus. Manchmal ist auch
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gar keine Rückwärtsdeckung enthalten. Achten Sie weiterhin auf Nach-
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meldefristen. Ein typisches Problem bei D&O-Versicherungen: Zwischen der
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Verursachung eines Schadens und der Geltendmachung von
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Schadensersatzansprüchen liegt oft eine sehr lange Zeitspanne. Nicht selten
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treten Versicherungsschäden erst nach Versicherungsablauf auf. Bei Nach-
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meldefristen kann ein Versicherungsschaden auch noch bestimmte
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Zeit nach Ende des Versicherungsschutzes gemeldet werden.
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Übliche Fristen liegen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Und zuletzt der
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Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle im Vertrag
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genannten Personengruppen und gilt in der Regel nicht nur für Funktionen im
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jeweiligen Unternehmen, sondern auch in Tochtergesellschaften. Wenn Sie auch in
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externen Unternehmen tätig sind, kommt es auf die jeweilige Versicherung an.
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Zudem gilt der Versicherungsschutz auch weltweit, jedoch schließen einige
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Versicherer bestimmte Regionen wie etwa USA oder Kanada aus. Ein Hinweis zum
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Schluss: Die D&O-Versicherung ist keineswegs ein Versicherungsschutz
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nur für Goßunternehmen. Auch in mittelständischen Unternehmen,
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die nicht inhabergeführt sind, kann eine solche Versicherung Sinn machen.
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Geschäftsführer und gegebenenfalls Aufsichtsräte können so wirksam gegen
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Haftungsrisiken aus ihrer Tätigkeit abgesichert werden.
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Im Verhältnis zu möglichen Schäden sind die Kosten eines solchen
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Versicherungsschutzes üblicherweise eher gering.
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Haben Sie Fragen, dann schreiben Sie uns sehr gern
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eine E-Mail oder schreiben Sie direkt in die Kommentare.
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Bei ausführlichen Beratungen rufen Sie uns sehr gern an. Über unser 3-Ebenen-
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Modell werden Sie immer perfekt abgeholt. Die erste Ebene ist das Serviceteam, die
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zweite Ebene sind die Fachberater und die dritte Ebene sind dann Fachberater
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zu unterschiedlichen anderen Themen.