Drag-Along / Tag-Along: Veräußerungspflichten bei Venture Capital, Private Equity & Joint Ventures - YouTube

Channel: Beyond Return

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"Wir mögen keinem gerne gönnen, daß er was kann, was wir nicht können."
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Dieses geflügelte Wort von Wilhelm Busch gilt auch ein Stück weit in der Unternehmensfinanzierung:
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Immer dann, wenn sich ein Investor das Recht vorbehalten möchte, das gesamte Unternehmen
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an einen Dritten zu verkaufen oder aber auf den Verkauf von Anteilen eines anderen Gesellschafters
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aufzuspringen, kommen sogenannte Drag-Along beziehungsweise Tag-Along Klauseln ins Spiel;
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zu Deutsch Mitveräußerungspflichten und Mitveräußerungsrechte.
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Die finden sich üblicherweise in einem Shareholders' Agreement, also einer modernen Gesellschaftervereinbarung.
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Besonders relevant und verbreitet sind sie naturgemäß bei Venture Capital und Private
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Equity Finanzierungen, aber auch bei Joint Ventures und ähnlichen Investment-Strukturen.
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Welche Ideen hinter all dem stecken und wie genau Drag-Along und Tag-Along in modernen
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Wirtschaftsverträgen funktionieren, das zeige ich Ihnen in diesem Video.
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Let's go beyond return!
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[Beyond Return Intro] Und damit herzlich Willkommen zu einer neuen
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Ausgabe von Beyond Return!
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Mein Name ist Fabian Arhelger, ich bin Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, spezialisiert auf Unternehmens-
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und Finanzierungsrecht, und berichte hier auf Beyond Return über spannende Themen aus
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der Finanz- und Geschäftswelt.
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Wenn Sie also mit beiden Beinen im Wirtschaftsleben stehen, empfehle ich Ihnen, diesen Kanal zu
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abonnieren.
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Investitionsstrukturen sind aus anwaltlicher Sicht nichts anderes ein Spiegel der menschlichen
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Natur: Im Kern geht es immer um die Austarierung von Machtverhältnissen zwischen verschiedenen
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Interessengruppen.
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Ganz besonders deutlich wird das zum Beispiel an Subordinationsverhältnissen zwischen verschiedenen
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Gläubigergruppen.
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Hierzu hatte ich kürzlich ein eigenes Video veröffentlicht.
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Aber auch die sogenannten Drag-Along und Tag-Along Klauseln sind zunächst einmal unscheinbar
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daherkommende Vertragsbausteine, die jedoch unter Umständen einen Investor in eine besondere
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Schlüsselposition versetzen.
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Um Drag-Along und Tag-Along zunächst einmal terminologisch einzuordnen, können wir die
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Begriffe mal ins Deutsche übersetzen: "Drag-Along" bedeutet so viel wie "jemanden mitschleppen"
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oder "mitziehen" und "Tag-Along" so viel wie "sich einem anderen anschließen".
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Und genau darum geht es: Wenn ein Gesellschafter seine Anteile am Unternehmen veräußern möchte,
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kann er bei Vorliegen der Bedingungen eines Drag-Along die übrigen Gesellschafter dazu
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zwingen, zu gleichen Bedingungen mitzuverkaufen.
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Der Tag-Along geht demgegenüber in genau die andere Richtung: Wenn ein Gesellschafter
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seine Anteile am Unternehmen abstößt, darf der Tag-Along-berechtigte andere Gesellschafter
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seine Anteile zu gleichen Bedingungen mitveräußern.
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Drag-Along und Tag-Along haben also unterschiedliche Stoßrichtungen: Der Drag-Along schützt die
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Interessen eines Investors für den Fall, dass er sein Investment loswerden möchte
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und sich andere Gesellschafter, in der Regel die Unternehmensgründer, dagegen wehren sollten.
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Insbesondere strategische Unternehmenskäufer wollen nämlich häufig gerade keine Teil-Beteiligung
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erwerben, sondern 100 Prozent der Anteile, um dann eine vollständige Eingliederung in
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das eigene Unternehmen zu erreichen.
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Würde keine Drag-Along-Klausel vereinbart, hätten die nicht-verkaufswilligen Gesellschafter
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eine faktische Sperrposition und könnten den Hauptinvestor so blockieren beziehungsweise
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unter Druck setzen.
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Der Tag-Along schützt demgegenüber in der Regel einen Minderheitsgesellschafter davor,
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dass andere Gesellschafter zu guten Konditionen verkaufen und er dabei auf der Strecke bleibt.
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Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie sind als eher passiver Investor mit lediglich 5%
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am Kapital eines Unternehmens beteiligt und die komplette Führungsmannschaft steigt aus
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und verkauft zu guten Konditionen ihre gehaltenen Anteile, Sie aber bleiben im Unternehmen zurück:
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Hier würden Sie plötzlich eine ganz andere Mannschaft finanzieren, einen möglicherweise
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guten Deal verpassen und könnten insgesamt ins Hintertreffen geraten.
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Drag-Along und Tag-Along sind deshalb insbesondere bei Exit-orientierten Geschäftsmodellen zu
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finden, also Venture Capital und Private Equity Investments: Der Venture Capital beziehungsweise
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Private Equity Investor finanziert ein Zielunternehmen in der Regel für einen Investitionshorizont
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von etwa 5 bis 8 Jahren, abhängig von der Kapitalstruktur seines dahinterstehenden Fonds.
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PE- und VC-Investoren sind wiederum ihren eigenen Fondsanlegern rechenschaftspflichtig
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und müssen in der Lage sein, ein finanziertes Portfoliounternehmen wieder abzustoßen, bevor
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ein Fonds ausläuft beziehungsweise eigenen Fondsinvestoren Anlagegelder oder jedenfalls
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Renditezahlungen geschuldet werden.
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Daneben machen Drag-Along und Tag-Along Klauseln regelmäßig auch bei sogenannten Equity Joint
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Ventures Sinn, weil hier der Zusammenhalt des Gesellschafterkreises wesentlich für
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den Erfolg des Gemeinschaftsunternehmens ist.
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Der Exit eines Joint Venture-Partners wird denklogisch üblicherweise auch für den oder
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die anderen Joint Venture-Partner Anlass zum Ausscheiden sein.
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Wenn Sie das Thema Joint Ventures näher interessiert, kann ich übrigens die Beyond Return Ausgabe
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zum Thema empfehlen.
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Einen Link finden Sie in der Beschreibung.
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Damit das Ganze jetzt noch etwas plastischer wird, habe ich Ihnen hier einmal zwei deutschsprachige
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Musterklauseln aus meiner Beratungspraxis aufgeführt.
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Diese Beispiele sind für die Zwecke dieses Videos etwas vereinfacht.
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Normalerweise müssten Sie verschiedene systematische Überschneidungen mit Vorerwerbsrechten, Vorkaufsrechten
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und anderen möglicherweise konfligierenden Klauseln wie etwa Vesting und Founder Lock-up
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in einer solchen Klausel adressieren; doch das lasse ich hier einmal außen vor.
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Ein Beispiel für einen eher investorenfreundlichen Drag-Along sehen Sie hier unter Ziffer 1:
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"Alle Altgesellschafter sind verpflichtet, sämtliche von ihnen gehaltenen Gesellschaftsanteile
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zu gleichen Konditionen wie der Investor an einen oder mehrere Dritte zu veräußern,
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wenn der Investor dies verlangt.
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Als Veräußerung gilt auch die Veräußerung der wesentlichen Geschäftsgrundlagen der
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Gesellschaft (Asset Deal), die Notierung an einer Börse (IPO), die Verschmelzung der
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Gesellschaft auf ein anderes Unternehmen sowie vergleichbare Transaktionen."
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Diesen Muster-Drag-Along können Sie in der Praxis natürlich noch im Einzelnen ausverhandeln;
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so könnte man etwa vorsehen, dass der Drag-Along erst nach Ablauf einer gewissen Zeit scharf
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geschaltet wird; etwa durch Einfügung von "nach Ablauf eines Zeitraums von 24 Monaten
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nach Abschluss dieser Gesellschaftervereinbarung".
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Daneben sind weitere Qualifizierungen denkbar, etwa die Geltung des Drag-Along nur für eine
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bestimmte bevorrechtigte Gruppe von Investoren, die Vorsehung eines Mindestverkaufspreises
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je Anteil oder die Vereinbarung einer Pflicht zur vorherigen Durchführung eines Verkaufsprozesses
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unter Einholung mindestens eines weiteren Kaufangebots.
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Es kommt hier also im Ergebnis immer auf Verhandlungsgeschick und Verhandlungsmacht der Parteien und ihrer
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Anwälte an.
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Ein Beispiel für einen Tag-Along sehen Sie hier unter Ziffer 2: "Beabsichtigen ein oder
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mehrere Altgesellschafter, Gesellschaftsanteile von mehr als [x] Prozent am Stammkapital der
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Gesellschaft zu veräußern, so kann der Investor verlangen, dass die veräußerungswilligen
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Altgesellschafter auch die von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile ganz oder teilweise zu
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den gleichen Bedingungen mitverkaufen und übertragen.
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[…]" Auch hier gibt es wieder diverse Möglichkeiten, um den genauen Mechanismus der Klausel auszuverhandeln.
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So kann etwa bei Vorhandensein vieler Gesellschafter die für einen Tag notwendige Prozentzahl
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Anlass hitziger Diskussionen sein.
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Daneben können die Tatbestandsmerkmale für den Tag-Along etwa zeitlich oder inhaltlich
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qualifiziert werden.
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Denkbar wäre auch, den Verkauf von Anteilen an bestimmte vorher definierte Käufer ohne
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Auslösung eines Tag-Along freizuschalten.
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Zum Schluss noch drei vertiefende Anmerkungen: (Erstens) Drag-Along und Tag-Along sind üblicherweise
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Teil einer Gesellschaftervereinbarung, Englisch: Shareholders' Agreement.
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Dieses Dokument ist also normalerweise der richtige Ort, wenn Sie nach Drag-Along und
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Tag-Along suchen beziehungsweise eine solche Klausel in Vertragsverhandlungen einführen
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wollen.
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Diese separate Vereinbarung ist nicht zu verwechseln mit dem Gesellschaftsvertrag, bei Kapitalgesellschaften
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bisweilen auch Satzung genannt.
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Wenn Sie mehr über die in Finanzierungsrunden typische Aufsplittung aller Abreden zwischen
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Investor und Gesellschaftern sowie die Hintergründe dazu erfahren möchten, kann ich Ihnen den
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Teil 6 meiner Serie Venture Capital zum Thema "Anatomie und Systemlogik des VC-Finanzierungsvertrages"
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sehr empfehlen.
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Dort erläutere ich im Detail die komplexen Beziehungen zwischen Investment Agreement,
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Shareholders' Agreement, Intercreditor Agreement und gesellschaftsrechtlichen Standardunterlagen.
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Meine dortigen Ausführungen gelten analog auch für andere strukturierte Finanzierungen
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wie etwa Private Equity und klassische Wachstumsfinanzierungen.
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Einen Link finden Sie wieder in der Beschreibung.
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(Zweitens) Dadurch, dass insbesondere im Falle eines Drag-Along im Zeitpunkt des Signings
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eine vertragliche Pflicht zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen begründet wird,
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löst dieser Klauseltypus bei Unternehmen in Rechtsform einer GmbH automatisch eine
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Pflicht zur notariellen Beurkundung aus.
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Lesen wir mal kurz in den zentralen § 15 Absatz (4) Satz 1 GmbHG rein: "Der notariellen
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Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesellschafters
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zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet wird."
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Und genau das passiert ja hier: Die künftig von einem Drag betroffenen Gesellschafter
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verpflichten sich bereits im Zeitpunkt des Signings der Finanzierungsrunde zur Übertragung
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in einem Drag-Event.
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Derartige Gesellschafterabreden samt im Prinzip allem, was rechts und links davon vereinbart
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wurde, sind aufgrund des Vollständigkeitsgrundsatzes im deutschen Recht also nur dann formwirksam,
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wenn sie notariell beurkundet wurden.
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Wenn Sie diesem Kanal bereits länger folgen, kommt Ihnen auch das schon bekannt vor: Ähnlich
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war es beispielsweise bei Vollmachten und Kaufverträgen, die eine ansatzweise Berührung
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mit beurkundungspflichten Grundgeschäften haben.
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Insoweit kann ich Ihnen zur Vertiefung meine Videos zu den Themen "Vollmacht, Vertretungsnachweis,
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Apostille" und "Immobilienkauf: Haftung von Verkäufer und Bauträger für Angaben im
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Exposé" sehr empfehlen.
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Links dazu wie immer in der Beschreibung.
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(Drittens) Systematisch eng verwandt sind Mitveräußerungspflichten und Mitveräußerungsrechte
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im Finanzierungsbereich außerdem mit den Veräußerungsverboten.
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Hierauf war ich bereits in Teil 10 meiner Serie Venture Capital zum Thema Founder Lock-up
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und Vesting sowie in einer weiteren Ausgabe zum Thema Vinkulierung bei GmbH und GmbH & Co.
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KG näher eingegangen; Links dazu ebenfalls in der Beschreibung.
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Drag-Along und Tag-Along sind also zwei wichtige Klauseltypen, die insbesondere von Exit-orientierten
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Investoren im Rahmen von Venture Capital und Private Equity Finanzierungen regelmäßig
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verlangt werden.
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Daneben können solche Mitveräußerungspflichten und Mitveräußerungsrechte aber auch in komplexeren
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Gesellschaftsstrukturen und Joint Ventures sinnvoll sein.
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Besonders zu beachten sind die jeweils geltenden Formvorschriften, die möglicherweise eine
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Pflicht zur notariellen Beurkundung auslösen; so etwa gemäß § 15 Absatz (4) Satz 1 GmbHG
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im Falle von GmbH-Anteilen.
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Bei Rückfragen oder konkretem Beratungsbedarf erreichen Sie mich wie gewohnt schnell und
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einfach über meine Kanzleiwebseite unter acorfin.com.
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Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen besonders
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im Private Equity und Venture Capital Bereich gehört mit zum fachlichen Fokus meiner anwaltlichen
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Praxis.
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In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und sage bis zum nächsten Mal, hier bei Beyond
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Return.
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[Beyond Return Outro]