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Drag-Along / Tag-Along: Veräußerungspflichten bei Venture Capital, Private Equity & Joint Ventures - YouTube
Channel: Beyond Return
[1]
"Wir mögen keinem gerne gönnen, daß er
was kann, was wir nicht können."
[7]
Dieses geflügelte Wort von Wilhelm Busch
gilt auch ein Stück weit in der Unternehmensfinanzierung:
[12]
Immer dann, wenn sich ein Investor das Recht
vorbehalten möchte, das gesamte Unternehmen
[16]
an einen Dritten zu verkaufen oder aber auf
den Verkauf von Anteilen eines anderen Gesellschafters
[22]
aufzuspringen, kommen sogenannte Drag-Along
beziehungsweise Tag-Along Klauseln ins Spiel;
[27]
zu Deutsch Mitveräußerungspflichten und
Mitveräußerungsrechte.
[32]
Die finden sich üblicherweise in einem Shareholders'
Agreement, also einer modernen Gesellschaftervereinbarung.
[37]
Besonders relevant und verbreitet sind sie
naturgemäß bei Venture Capital und Private
[43]
Equity Finanzierungen, aber auch bei Joint
Ventures und ähnlichen Investment-Strukturen.
[48]
Welche Ideen hinter all dem stecken und wie
genau Drag-Along und Tag-Along in modernen
[52]
Wirtschaftsverträgen funktionieren, das zeige
ich Ihnen in diesem Video.
[57]
Let's go beyond return!
[60]
[Beyond Return Intro]
Und damit herzlich Willkommen zu einer neuen
[72]
Ausgabe von Beyond Return!
[74]
Mein Name ist Fabian Arhelger, ich bin Rechtsanwalt
in Frankfurt am Main, spezialisiert auf Unternehmens-
[79]
und Finanzierungsrecht, und berichte hier
auf Beyond Return über spannende Themen aus
[83]
der Finanz- und Geschäftswelt.
[84]
Wenn Sie also mit beiden Beinen im Wirtschaftsleben
stehen, empfehle ich Ihnen, diesen Kanal zu
[90]
abonnieren.
[91]
Investitionsstrukturen sind aus anwaltlicher
Sicht nichts anderes ein Spiegel der menschlichen
[95]
Natur: Im Kern geht es immer um die Austarierung
von Machtverhältnissen zwischen verschiedenen
[100]
Interessengruppen.
[101]
Ganz besonders deutlich wird das zum Beispiel
an Subordinationsverhältnissen zwischen verschiedenen
[107]
Gläubigergruppen.
[108]
Hierzu hatte ich kürzlich ein eigenes Video
veröffentlicht.
[112]
Aber auch die sogenannten Drag-Along und Tag-Along
Klauseln sind zunächst einmal unscheinbar
[117]
daherkommende Vertragsbausteine, die jedoch
unter Umständen einen Investor in eine besondere
[122]
Schlüsselposition versetzen.
[124]
Um Drag-Along und Tag-Along zunächst einmal
terminologisch einzuordnen, können wir die
[131]
Begriffe mal ins Deutsche übersetzen: "Drag-Along"
bedeutet so viel wie "jemanden mitschleppen"
[136]
oder "mitziehen" und "Tag-Along" so viel wie
"sich einem anderen anschließen".
[141]
Und genau darum geht es: Wenn ein Gesellschafter
seine Anteile am Unternehmen veräußern möchte,
[148]
kann er bei Vorliegen der Bedingungen eines
Drag-Along die übrigen Gesellschafter dazu
[152]
zwingen, zu gleichen Bedingungen mitzuverkaufen.
[156]
Der Tag-Along geht demgegenüber in genau
die andere Richtung: Wenn ein Gesellschafter
[162]
seine Anteile am Unternehmen abstößt, darf
der Tag-Along-berechtigte andere Gesellschafter
[168]
seine Anteile zu gleichen Bedingungen mitveräußern.
[173]
Drag-Along und Tag-Along haben also unterschiedliche
Stoßrichtungen: Der Drag-Along schützt die
[178]
Interessen eines Investors für den Fall,
dass er sein Investment loswerden möchte
[183]
und sich andere Gesellschafter, in der Regel
die Unternehmensgründer, dagegen wehren sollten.
[188]
Insbesondere strategische Unternehmenskäufer
wollen nämlich häufig gerade keine Teil-Beteiligung
[195]
erwerben, sondern 100 Prozent der Anteile,
um dann eine vollständige Eingliederung in
[200]
das eigene Unternehmen zu erreichen.
[204]
Würde keine Drag-Along-Klausel vereinbart,
hätten die nicht-verkaufswilligen Gesellschafter
[209]
eine faktische Sperrposition und könnten
den Hauptinvestor so blockieren beziehungsweise
[214]
unter Druck setzen.
[216]
Der Tag-Along schützt demgegenüber in der
Regel einen Minderheitsgesellschafter davor,
[221]
dass andere Gesellschafter zu guten Konditionen
verkaufen und er dabei auf der Strecke bleibt.
[227]
Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie sind
als eher passiver Investor mit lediglich 5%
[233]
am Kapital eines Unternehmens beteiligt und
die komplette Führungsmannschaft steigt aus
[238]
und verkauft zu guten Konditionen ihre gehaltenen
Anteile, Sie aber bleiben im Unternehmen zurück:
[244]
Hier würden Sie plötzlich eine ganz andere
Mannschaft finanzieren, einen möglicherweise
[249]
guten Deal verpassen und könnten insgesamt
ins Hintertreffen geraten.
[255]
Drag-Along und Tag-Along sind deshalb insbesondere
bei Exit-orientierten Geschäftsmodellen zu
[261]
finden, also Venture Capital und Private Equity
Investments: Der Venture Capital beziehungsweise
[267]
Private Equity Investor finanziert ein Zielunternehmen
in der Regel für einen Investitionshorizont
[272]
von etwa 5 bis 8 Jahren, abhängig von der
Kapitalstruktur seines dahinterstehenden Fonds.
[279]
PE- und VC-Investoren sind wiederum ihren
eigenen Fondsanlegern rechenschaftspflichtig
[285]
und müssen in der Lage sein, ein finanziertes
Portfoliounternehmen wieder abzustoßen, bevor
[290]
ein Fonds ausläuft beziehungsweise eigenen
Fondsinvestoren Anlagegelder oder jedenfalls
[296]
Renditezahlungen geschuldet werden.
[299]
Daneben machen Drag-Along und Tag-Along Klauseln
regelmäßig auch bei sogenannten Equity Joint
[304]
Ventures Sinn, weil hier der Zusammenhalt
des Gesellschafterkreises wesentlich für
[309]
den Erfolg des Gemeinschaftsunternehmens ist.
[313]
Der Exit eines Joint Venture-Partners wird
denklogisch üblicherweise auch für den oder
[318]
die anderen Joint Venture-Partner Anlass zum
Ausscheiden sein.
[322]
Wenn Sie das Thema Joint Ventures näher interessiert,
kann ich übrigens die Beyond Return Ausgabe
[328]
zum Thema empfehlen.
[330]
Einen Link finden Sie in der Beschreibung.
[332]
Damit das Ganze jetzt noch etwas plastischer
wird, habe ich Ihnen hier einmal zwei deutschsprachige
[338]
Musterklauseln aus meiner Beratungspraxis
aufgeführt.
[342]
Diese Beispiele sind für die Zwecke dieses
Videos etwas vereinfacht.
[347]
Normalerweise müssten Sie verschiedene systematische
Überschneidungen mit Vorerwerbsrechten, Vorkaufsrechten
[352]
und anderen möglicherweise konfligierenden
Klauseln wie etwa Vesting und Founder Lock-up
[357]
in einer solchen Klausel adressieren; doch
das lasse ich hier einmal außen vor.
[362]
Ein Beispiel für einen eher investorenfreundlichen
Drag-Along sehen Sie hier unter Ziffer 1:
[371]
"Alle Altgesellschafter sind verpflichtet,
sämtliche von ihnen gehaltenen Gesellschaftsanteile
[376]
zu gleichen Konditionen wie der Investor an
einen oder mehrere Dritte zu veräußern,
[381]
wenn der Investor dies verlangt.
[383]
Als Veräußerung gilt auch die Veräußerung
der wesentlichen Geschäftsgrundlagen der
[388]
Gesellschaft (Asset Deal), die Notierung an
einer Börse (IPO), die Verschmelzung der
[394]
Gesellschaft auf ein anderes Unternehmen sowie
vergleichbare Transaktionen."
[400]
Diesen Muster-Drag-Along können Sie in der
Praxis natürlich noch im Einzelnen ausverhandeln;
[405]
so könnte man etwa vorsehen, dass der Drag-Along
erst nach Ablauf einer gewissen Zeit scharf
[410]
geschaltet wird; etwa durch Einfügung von
"nach Ablauf eines Zeitraums von 24 Monaten
[416]
nach Abschluss dieser Gesellschaftervereinbarung".
[421]
Daneben sind weitere Qualifizierungen denkbar,
etwa die Geltung des Drag-Along nur für eine
[426]
bestimmte bevorrechtigte Gruppe von Investoren,
die Vorsehung eines Mindestverkaufspreises
[431]
je Anteil oder die Vereinbarung einer Pflicht
zur vorherigen Durchführung eines Verkaufsprozesses
[437]
unter Einholung mindestens eines weiteren
Kaufangebots.
[441]
Es kommt hier also im Ergebnis immer auf Verhandlungsgeschick
und Verhandlungsmacht der Parteien und ihrer
[448]
Anwälte an.
[450]
Ein Beispiel für einen Tag-Along sehen Sie
hier unter Ziffer 2: "Beabsichtigen ein oder
[457]
mehrere Altgesellschafter, Gesellschaftsanteile
von mehr als [x] Prozent am Stammkapital der
[463]
Gesellschaft zu veräußern, so kann der Investor
verlangen, dass die veräußerungswilligen
[468]
Altgesellschafter auch die von ihm gehaltenen
Gesellschaftsanteile ganz oder teilweise zu
[473]
den gleichen Bedingungen mitverkaufen und
übertragen.
[477]
[…]" Auch hier gibt es wieder diverse Möglichkeiten,
um den genauen Mechanismus der Klausel auszuverhandeln.
[483]
So kann etwa bei Vorhandensein vieler Gesellschafter
die für einen Tag notwendige Prozentzahl
[490]
Anlass hitziger Diskussionen sein.
[493]
Daneben können die Tatbestandsmerkmale für
den Tag-Along etwa zeitlich oder inhaltlich
[498]
qualifiziert werden.
[500]
Denkbar wäre auch, den Verkauf von Anteilen
an bestimmte vorher definierte Käufer ohne
[505]
Auslösung eines Tag-Along freizuschalten.
[508]
Zum Schluss noch drei vertiefende Anmerkungen:
(Erstens) Drag-Along und Tag-Along sind üblicherweise
[516]
Teil einer Gesellschaftervereinbarung, Englisch:
Shareholders' Agreement.
[522]
Dieses Dokument ist also normalerweise der
richtige Ort, wenn Sie nach Drag-Along und
[526]
Tag-Along suchen beziehungsweise eine solche
Klausel in Vertragsverhandlungen einführen
[531]
wollen.
[533]
Diese separate Vereinbarung ist nicht zu verwechseln
mit dem Gesellschaftsvertrag, bei Kapitalgesellschaften
[539]
bisweilen auch Satzung genannt.
[541]
Wenn Sie mehr über die in Finanzierungsrunden
typische Aufsplittung aller Abreden zwischen
[547]
Investor und Gesellschaftern sowie die Hintergründe
dazu erfahren möchten, kann ich Ihnen den
[551]
Teil 6 meiner Serie Venture Capital zum Thema
"Anatomie und Systemlogik des VC-Finanzierungsvertrages"
[557]
sehr empfehlen.
[559]
Dort erläutere ich im Detail die komplexen
Beziehungen zwischen Investment Agreement,
[564]
Shareholders' Agreement, Intercreditor Agreement
und gesellschaftsrechtlichen Standardunterlagen.
[570]
Meine dortigen Ausführungen gelten analog
auch für andere strukturierte Finanzierungen
[576]
wie etwa Private Equity und klassische Wachstumsfinanzierungen.
[579]
Einen Link finden Sie wieder in der Beschreibung.
[583]
(Zweitens) Dadurch, dass insbesondere im Falle
eines Drag-Along im Zeitpunkt des Signings
[589]
eine vertragliche Pflicht zur Übertragung
von Gesellschaftsanteilen begründet wird,
[594]
löst dieser Klauseltypus bei Unternehmen
in Rechtsform einer GmbH automatisch eine
[599]
Pflicht zur notariellen Beurkundung aus.
[603]
Lesen wir mal kurz in den zentralen § 15
Absatz (4) Satz 1 GmbHG rein: "Der notariellen
[610]
Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch
welche die Verpflichtung eines Gesellschafters
[614]
zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet
wird."
[618]
Und genau das passiert ja hier: Die künftig
von einem Drag betroffenen Gesellschafter
[624]
verpflichten sich bereits im Zeitpunkt des
Signings der Finanzierungsrunde zur Übertragung
[628]
in einem Drag-Event.
[631]
Derartige Gesellschafterabreden samt im Prinzip
allem, was rechts und links davon vereinbart
[636]
wurde, sind aufgrund des Vollständigkeitsgrundsatzes
im deutschen Recht also nur dann formwirksam,
[642]
wenn sie notariell beurkundet wurden.
[645]
Wenn Sie diesem Kanal bereits länger folgen,
kommt Ihnen auch das schon bekannt vor: Ähnlich
[650]
war es beispielsweise bei Vollmachten und
Kaufverträgen, die eine ansatzweise Berührung
[655]
mit beurkundungspflichten Grundgeschäften
haben.
[658]
Insoweit kann ich Ihnen zur Vertiefung meine
Videos zu den Themen "Vollmacht, Vertretungsnachweis,
[663]
Apostille" und "Immobilienkauf: Haftung von
Verkäufer und Bauträger für Angaben im
[668]
Exposé" sehr empfehlen.
[670]
Links dazu wie immer in der Beschreibung.
[675]
(Drittens) Systematisch eng verwandt sind
Mitveräußerungspflichten und Mitveräußerungsrechte
[679]
im Finanzierungsbereich außerdem mit den
Veräußerungsverboten.
[684]
Hierauf war ich bereits in Teil 10 meiner
Serie Venture Capital zum Thema Founder Lock-up
[688]
und Vesting sowie in einer weiteren Ausgabe
zum Thema Vinkulierung bei GmbH und GmbH & Co.
[694]
KG näher eingegangen; Links dazu ebenfalls
in der Beschreibung.
[701]
Drag-Along und Tag-Along sind also zwei wichtige
Klauseltypen, die insbesondere von Exit-orientierten
[707]
Investoren im Rahmen von Venture Capital und
Private Equity Finanzierungen regelmäßig
[712]
verlangt werden.
[713]
Daneben können solche Mitveräußerungspflichten
und Mitveräußerungsrechte aber auch in komplexeren
[718]
Gesellschaftsstrukturen und Joint Ventures
sinnvoll sein.
[722]
Besonders zu beachten sind die jeweils geltenden
Formvorschriften, die möglicherweise eine
[727]
Pflicht zur notariellen Beurkundung auslösen;
so etwa gemäß § 15 Absatz (4) Satz 1 GmbHG
[734]
im Falle von GmbH-Anteilen.
[736]
Bei Rückfragen oder konkretem Beratungsbedarf
erreichen Sie mich wie gewohnt schnell und
[741]
einfach über meine Kanzleiwebseite unter
acorfin.com.
[744]
Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
und Gesellschaftervereinbarungen besonders
[749]
im Private Equity und Venture Capital Bereich
gehört mit zum fachlichen Fokus meiner anwaltlichen
[755]
Praxis.
[756]
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute
und sage bis zum nächsten Mal, hier bei Beyond
[761]
Return.
[765]
[Beyond Return Outro]
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