Unternehmensnachfolge mit Private Equity: Management Buy-out / Buy-in & LBO-Beteiligungsfinanzierung - YouTube

Channel: Beyond Return

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Der Erwerb eines Unternehmens durch ein internes oder externes Management-Team mit Hilfe von
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Private Equity und Akquisitionsfinanzierung kann eine sinnvolle Strukturvariante für
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eine Unternehmensnachfolge sein.
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Solche auch als Management Buy-out beziehungsweise Management Buy-in bezeichneten Transaktionen
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erscheinen auf den ersten Blick aufgrund der verschiedenen Workstreams relativ kompliziert.
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Sie sind aber in der Praxis gut beherrschbar, wenn Sie das dahinterstehende Gedankengebäude
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verstanden haben.
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Wie eine Nachfolgeregelung für Familienunternehmen mit Private Equity genau funktioniert, das
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zeige ich Ihnen in diesem Video.
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Let’s go beyond return!
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[Beyond Return Intro] Und damit herzlich Willkommen zu einer neuen
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Ausgabe von Beyond Return!
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Mein Name ist Fabian Arhelger, ich bin Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, spezialisiert auf Unternehmens-
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und Finanzierungsrecht, und berichte hier auf Beyond Return regelmäßig über spannende
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Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt.
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Wenn Sie also mit beiden Beinen im Wirtschaftsleben stehen, empfehle ich Ihnen, diesen Kanal zu
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abonnieren.
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Die Übergabe von Unternehmen beziehungsweise Familienunternehmen an ein bewährtes Management-Team
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kann eine sinnvolle Variante der Nachfolgeplanung sein.
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Die große Herausforderung liegt allerdings darin, dass die zur Unternehmensfortführung
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auserkorenen Manager erst einmal in der Lage sein müssen, die finanziellen Mittel für
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die Betriebsübernahme aufzubringen.
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Und genau an dieser Stelle kommen Private Equity Investor und akquisitionsfinanzierende
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Banken ins Spiel.
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Im Wege einer auch als Management Buy-in beziehungsweise Management Buy-out bezeichneten Transaktionsstruktur
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stemmen der externe Eigenkapitalinvestor und die finanzierenden Banken den Großteil der
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finanziellen Lasten bei gleichzeitiger Gewährung einer Schlüsselposition an das künftige
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Management-Team.
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Um die Funktionsweise einer MBO-Transaktion zu verstehen, sehen wir uns das Ganze am besten
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einmal an einem vereinfachten Beispiel an.
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Ich habe Ihnen hier im Bild einmal eine typische Management Buy-out (MBO) beziehungsweise Management
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Buy-In (MBI) Struktur aufskizziert.
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Beginnen wir im ersten Schritt mit der Überlegung, was die englischen Begriffe eigentlich bedeuten.
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Nun, Buy-out meint zunächst einmal, dass bereits für ein Unternehmen tätige Manager
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die bisherigen Eigentümer, also die ausscheidenden Altgesellschafter, mit Unterstützung eines
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Private Equity Investors aus dem Unternehmen herauskaufen.
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Ein Buy-in beschreibt demgegenüber, dass ein externes, also noch nicht für Unternehmen
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tätiges Management, die Zielgesellschaft mit Hilfe eines Investors übernimmt, sich
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also von außen in das Unternehmen einkauft.
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In beiden Fällen übernehmen also Management und Investor Gesellschaftsanteile.
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Die Unterscheidung liegt darin, ob das Management schon beim Unternehmen in Lohn und Brot steht
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oder nicht.
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Die bisherigen Gesellschafter scheiden in Folge des MBO oder MBI entweder gänzlich
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aus dem Unternehmen aus oder behalten einen Minderheitsanteil zurück.
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Weil hier Gesellschaftsanteile den Eigentümer wechseln, fallen Management Buy-outs und Management
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Buy-ins transaktionstechnisch gesehen unter den Typus M&A, also Mergers and Acquisitions,
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oder deutsch: Fusionen und Übernahmen.
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Okay, sehen wir uns nun hier in meiner Grafik einmal die oberste Ebene genauer an.
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Zur Maximierung der Eigenkapitalrendite setzt man im Private Equity Bereich häufig einen
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signifikanten Fremdkapitalanteil zur Finanzierung des Kaufpreises ein.
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Soll das Zielunternehmen beispielsweise für einen Kaufpreis in Höhe von 100 Millionen
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Euro verkauft werden, würde in einem 30/70 LBO wie folgt verfahren: Der Private Equity
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Investor und das Management würden gemeinsam 30 Millionen Euro Eigenkapital aufbringen.
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Die restlichen 70 Millionen Euro Kaufpreis würden mit Hilfe von Bankkrediten fremdfinanziert.
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Auf der Eigenkapitalseite könnte beispielweise das Management 2 Prozent aufbringen, also
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600.000 Euro, und der Investor die restlichen 98 Prozent, also 29,4 Millionen Euro.
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Der Private Equity Investor wiederum bringt seinen Eigenkapitalanteil dadurch auf, dass
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er Geld von weiteren Investoren einsammelt.
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Das sind häufig beispielsweise Family Offices, Versicherungen oder institutionelle Investoren.
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Die Investoren des Investors haben sich gegenüber dem PE-Fonds bereits vorher dazu committed,
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im Falle eines Deals das benötigte Geld bereitzustellen.
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Das Management hat demgegenüber häufig nicht den Luxus einfach mal eben auf hohe Geldbeträge
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oder jedenfalls noble Spender zurückgreifen können.
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Deshalb müssen die beteiligten Manager Ihren Eigenkapitalanteil, in meinem Beispiel die
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600.000 Euro, anderweitig im Wege einer Beteiligungsfinanzierung aufbringen.
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Neben einem naheliegenden Bankkredit, der unter Umständen auch durch eine Förderbank
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wie die KfW gewährt werden kann, kommt auch ein Verkäuferdarlehen, der sogenannte Seller's
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Credit in Betracht.
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Für die Strukturierung eines Verkäuferdarlehens gibt es verschiedene Möglichkeiten.
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Einerseits kann Ihnen der berühmte vermögende Patriarch natürlich einfach ein Gelddarlehen
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ausreichen, das dann mit dem Kaufpreis verrechnet und fortan verzinst und getilgt wird.
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Alternativ sind auch Stundungsmodelle denkbar, bei denen der Kaufpreis zugunsten des Managers
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einfach auf Ratenzahlungen gestreckt wird, oder auch sogenannte Earn-Out-Modelle, bei
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denen der komplette Kaufpreis zunächst gestundet wird und Tilgungen erst dann erfolgen müssen,
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wenn das Unternehmen bestimmte Kennzahlen erreicht.
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Die Idee hinter einem Earn-out ist also, dass der Manager nur dann Kaufpreis bezahlt, wenn
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er das hierfür notwendige Geld über seine Beteiligung im vorangegangen Berichtszeitraum
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verdienen konnte.
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Ist das Unternehmen nun in den nächsten Jahren erfolgreich, kann die Eigenkapitalrendite
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durch die 30/70 Finanzierungsstruktur in meinem Fallbeispiel gehebelt werden; deshalb spricht
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man hier von einem Leveraged Buy-out oder kurz LBO.
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Der Fachterminus LBO bezeichnet also lediglich den Finanzierungsmodus einer geplanten M&A-Transaktion,
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in unserem Beispiel 30 Millionen Euro Eigenkapital gehebelt mit 70 Millionen Euro Fremdkapital
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gleich LBO.
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Okay - gehen wir nun weiter in der Struktur auf die zweite Ebene.
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Die gesamten finanziellen Mittel, also Eigenkapital des Private Equity Investors, Eigenkapital
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des beteiligen Managements, Fremdkapital der Bankenseite und gegebenenfalls sogar noch
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Mezzanine Finanzierungsmittel werden in einer Zweckgesellschaft, beispielsweise in der Rechtsform
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einer GmbH, gebündelt.
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Diese Zweckgesellschaft wird Englisch auch häufig als Special Purpose Vehicle (SPV)
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bezeichnet.
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Das SPV fungiert dann als Erwerbsgesellschaft und kauft mit allem eingesammelten Kapital
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am Ende die Gesellschaftsanteile am Zielunternehmen.
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Diese Erwerbsgesellschaft dient mit anderen Worten als Kapitalsammelstelle und gegebenenfalls
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künftige Finanzholding.
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Fassen wir also noch einmal zusammen: Das ganze Konstrukt, was Sie hier im Bild sehen,
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nennt man in seiner Gesamtheit, je nach dem, ob das Management bereits für das Unternehmen
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tätig ist oder nicht, einen Management Buy-out (MBO) oder einen Management Buy-in (MBI).
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Der Anteilsverkauf zwischen Altgesellschaftern und Erwerbsgesellschaft ist seinem Typus nach
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ein klassischer Unternehmenskauf in Form eines Share Deal.
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Den Modus der Finanzierung dieses M&A-Deals nennt man einen Leveraged Buy-out (LBO), eben
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weil der Eigenkapitaleinsatz auf Erwerberseite mit Hilfe von Fremdkapital und gegebenenfalls
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Mezzanine "geleveraged", also gehebelt, wird.
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Kombinieren Sie zur Akquisitionsfinanzierung verschiedene Kapitalklassen und Finanzierungsinstrumente
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miteinander, wie hier eben Fremdkapital und Mezzanine, spricht der Banker auch von einer
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sogenannten strukturierten Finanzierung.
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Spätestens jetzt wissen Sie also, was der Finanzprofi meint, wenn er mit Begriffen wie
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MBO, MBI, Leverage, LBO und Structured Finance um sich wirft.
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Die hier dargestellte Struktur können Sie in der Praxis flexibel auf Ihre Bedürfnisse
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anpassen; so macht es häufig steuerlich oder zumindest organisationsmäßig Sinn, weitere
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Zweckgesellschaften zwischenzuschalten, die beispielsweise auch im Ausland, wie etwa in
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Luxemburg, sitzen können.
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Auf diese Art können Sie dann geschickt beispielsweise Vorteile in der Besteuerung der künftigen
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Kapitalerträge aus der Zielgesellschaft ausnutzen.
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Sollen später weitere Manager am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, kann es zudem
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Sinn machen, von Anfang an eine separate Management-Beteiligungsgesellschaft aufzusetzen.
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Diese Beteiligungsgesellschaft wird dann die für die Manager bestimmten Anteile halten.
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Eine solche Managementbeteiligungsgesellschaft wird aufgrund des steuerlichen Transparenzprinzips
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normalerweise als Kommanditgesellschaft (KG) aufgesetzt; daher der Name Management-KG,
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der Ihnen möglicherweise früher oder später begegnen wird.
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Wie moderne Managementbeteiligungen im Einzelnen funktionieren, hatte ich bereits in einer
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früheren Ausgabe ausführlich erläutert.
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Einen Link hierzu finden Sie in der Beschreibung zu diesem Video.
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Und zum Schluss noch drei praktische Anmerkungen.
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(1.)
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Wie Sie in der Grafik sehen, geben die Kapitalgeber ihre Finanzmittel in die Erwerbsgesellschaft.
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Nach Durchführung der Transaktion wird das Geld allerdings in der operativ tätigen Zielgesellschaft
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verdient werden.
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Die Erwerbsgesellschaft fungiert dann quasi nur noch als Holding-Gesellschaft.
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Das wiederum gefällt aber den Kapitalgebern nicht so wirklich: Sie wollen mit ihren Rückzahlungsforderungen
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so dicht wie möglich an der Quelle sein, die den operativen Cashflow erzeugt, also
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die Zielgesellschaft.
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Um das zu erreichen, gibt es in der Praxis verschiedene Möglichkeiten.
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Eine Variante wäre, dass die Zielgesellschaft regelmäßige Vorabausschüttungen an die
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Erwerbsgesellschaft tätigen muss, die dann primär zur Tilgung der Darlehen eingesetzt
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werden müssen.
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Alternativ können Zielgesellschaft und Erwerbsgesellschaft aber auch organschaftlich über einen Unternehmensvertrag
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verbunden werden, also einen Gewinnabführungsvertrag beziehungsweise Ergebnisabführungsvertrag
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(EAV).
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Oder, Variante Nummer 3, die Zielgesellschaft kann nach dem Closing einfach auf die Erwerbsgesellschaft
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verschmolzen werden.
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Welche Spielart hier gewählt wird, hängt maßgeblich von steuerlichen Erwägungen einerseits
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und den Präferenzen der Bankenseite andererseits ab.
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Nach meiner Erfahrung ist am häufigsten die Verschmelzungslösung das Mittel der Wahl.
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Schließlich wollen Kreditgeber logischerweise auch von der operativen Gesellschaft Kreditsicherheiten
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gestellt bekommen.
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Die Sicherheitenbestellung erfolgt dann nach dem Closing und wird als Undertaking im Kreditvertrag
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vereinbart.
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Anmerkung Nummer 2: Nach dem Closing der Transaktion wird die frisch erworbene Zielgesellschaft
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in der Regel finanziellen Spielraum benötigen.
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Deshalb gehört zu jeder guten Finanzplanung, dass Sie bereits in der Planungsphase den
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künftigen Betriebsmittelbedarf des operativen Unternehmens abschätzen.
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Unter normalen Umständen sollte die Akquisitionsfinanzierung gleich mit einer Betriebsmittellinie für
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die Zielgesellschaft kombiniert werden.
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Die Zielgesellschaft tritt dann einfach nach Durchführung des Closings in den bereits
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vorher zur Kaufpreisfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag ein und kann fortan Darlehensmittel
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unter der Akquisitionsfinanzierung in Anspruch nehmen.
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Anmerkung Nummer 3: Um die Nachfolge möglichst sauber über die Bühne gehen zu lassen, müssen
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umfassende Zusatzvereinbarungen zur Übergangsphase getroffen werden, sogenannte Transition Agreements.
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Das gilt besonders dann, wenn die Altgesellschafter noch eine Minderheitsbeteiligung am Unternehmen
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halten sollen; hier muss die zukünftige Kompetenzverteilung klar in einer Gesellschaftervereinbarung geregelt
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werden, weil ansonsten spätere Streitigkeiten zwischen alter und neuer Generation quasi
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vorprogrammiert sind.
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Wenn Sie mehr über den genauen Transaktionsablauf insgesamt erfahren möchten, empfehle ich
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Ihnen, gleich auf den Abonnieren-Button zu klicken und diesem Kanal weiter zu folgen;
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Ich berichte hier regelmäßig zu einschlägigen Fachthemen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht,
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Finanzierung, Private Equity und M&A.
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So können Sie im Anschluss an dieses Video gerne kurz in meine Beiträge zu den Themen
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Managementbeteiligungen, Non-Disclosure Agreements, Letter of Intent und Due Diligence reinhören,
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die ich Ihnen auch unten in der Beschreibung verlinke.
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Management Buy-out oder Buy-in Transaktionen sind also eigentlich gar nicht so kompliziert,
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wenn man einmal den dahinterstehenden Systemgedanken verstanden hat.
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Die vertragliche Dokumentation folgt wie wir eben gesehen haben immer zwei logischen Workstreams:
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Einerseits der M&A-Line mit den eigentlichen Kaufvertragsverhandlungen und andererseits
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der Finanzierungslinie mit Verhandlung der Akquisitionsfinanzierung.
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Wenn Sie hier gut anwaltlich beraten sind und durchweg die beiden Workstreams sauber
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auseinanderhalten, kann jedenfalls an der rechtlichen Front nicht mehr allzu viel schiefgehen.
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Wenn Sie Rückfragen hierzu haben oder derzeit über eine Beteiligungstransaktion nachdenken,
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sprechen Sie mich gerne jederzeit persönlich an.
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Ich berate in meiner anwaltlichen Praxis regelmäßig sowohl auf Investoren- als auch auf Managerseite.
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In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die Zwischenzeit alles Gute, bleiben Sie gesund
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und bis zum nächsten Mal, hier bei Beyond Return.
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[Beyond Return Outro]