Outplacement - Mitarbeiter fair kündigen - YouTube

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Mitarbeiterentlassungen gehören zu den schwierigsten Entscheidungen des Arbeitgebers.
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Trotzdem führt manchmal betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt kein Weg daran vorbei.
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Besonders die Kündigung älterer Arbeitnehmer oder ein Personalabbau wegen Restrukturierung können dem Image des Unternehmens schaden.
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Nicht selten endet dies in Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht
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Eine Outplacement-Beratung begleitet die Entlassung und unterstützt den Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
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Von den Vorteilen dieser Maßnahme profitieren beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Das Unternehmen kann durch Outplacement Personalkosten sparen, die durch Kündigungsfristen und hohe Abfindungen entstehen.
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Auch Klagen vor dem Arbeitsgericht werden wirkungsvoll abgewendet.
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Daneben nimmt das Unternehmen seine soziale Verantwortung wahr. Das wirkt sich positiv auf das Betriebsklima und das Unternehmens-Image aus.
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Die Belastung für den Arbeitnehmer wird durch die Beratung so gering wie möglich gestaltet.
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Nach einer ausführlichen Chancen- und Potenzialanalyse erhält er eine wirkungsvolle Unterstützung zur schnellen Wiedereingliederung ins Berufsleben.
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Die Erfolgsquoten von Outplacement sprechen mit bis zu 95% für sich!
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Outplacement oder auch Newplacement bezeichnet also eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung.
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Der Arbeitgeber stellt sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung, wenn dieser das Unternehmen aus internen Gründen verlassen muss.
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Ziel ist es, dem Angestellten nach der Kündigung einen möglichst schnellen Neueinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen und seine Erwerbslosigkeit zu vermeiden.
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Outplacement kann Mitarbeiter aller Hierarchieebenen betreffen.
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Karriere-Coachings gibt es deshalb von der Belegschaft bis in die Chefetage.
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Müssen ganze Teams oder Abteilungen entlassen werden eignen sich Gruppenberatungen.
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Führungskräfte hingegen erhalten meist Einzelberatungen.
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Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Outplacement.
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Der Preis hängt von der Zielgruppe, der Beratungsdauer und dem Leistungsumfang ab.
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In der Regel fallen rund 20 Prozent des Jahresgehalts eines Mitarbeiters an.
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Gegenüber der Entlassung ohne Outplacement rentiert sich die Maßnahme dennoch.
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Kündigungsfristen, hohe Abfindungen sowie Gerichts- und Anwaltskosten führen zu erhöhten Personalaufwendungen.
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Die Optimierung dieser Kosten durch das Outplacement gleicht die Aufwendung für die Beratung mehr als aus.
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Der Fachverband für Outplacement-Beratung gliedert den Prozess in fünf zentrale Beratungsphasen:
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In der Analysephase wird die berufliche und private Situation des Kandidaten analysiert.
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Während der Profilbildungsphase werden die Qualifikationen und Potenziale des Kandidaten herausgearbeitet.
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Innerhalb der Strategiephase erarbeiten Berater und Kandidat gemeinsam eine Zielsetzung für die berufliche Perspektive.
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Dabei werden der Arbeitsmarkt und die persönliche Berufserfahrung berücksichtigt.
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Darauf folgt die Bewerbungsphase. Der Berater optimiert die Bewerbungsunterlagen, um die Stärken und Qualifikationen des Kunden hervorzuheben.
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Außerdem bereitet er seinen Kunden auf Bewerbungsgespräche vor, um durch einen souveränen Auftritt die Chancen einer Wiedereinstellung zu erhöhen.
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In der Abschlussphase erhält der Teilnehmer Unterstützung und Beratung bei der Unterzeichnung seines neuen Arbeitsvertrags.
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Outplacement ist in den meisten Fällen ein Gewinn für Unternehmen und Arbeitnehmer.
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Gehälter, Abfindungen, Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich durch die Beratung reduzieren oder ganz vermeiden.
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Außerdem handelt es sich um eine sinnvolle Strategie des Employer Brandings:
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Für potenzielle Bewerber erscheint das Unternehmen attraktiver.
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Und auch auf bleibende Mitarbeiter wirkt sich die Maßnahme positiv aus.